1. In Gutheissung der Beschwerde wird die Verfügung vom 16. Oktober 2024 aufgehoben und die Sache zur weiteren Abklärung im Sinne der Erwägungen und zur Neuverfügung an die Beschwerdegegnerin zurückgewiesen. 2. Die Verfahrenskosten von Fr. 800.00 werden der Beschwerdegegnerin auferlegt. 3. Es wird keine Parteientschädigung zugesprochen. -8- Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten