mendem) schweren Heben und seinen Aufgaben, welche etwa auch das Setzen von Steinmauern umfasst (VB 41 S. 3), gerade als implizite Attestierung einer fortgesetzten (bis auf Weiteres bestehenden) Arbeitsunfähigkeit zu erachten. Dies wurde im beschwerdeweise eingereichten, anlässlich der besagten Konsultation vom 4. April 2024 ausgestellten Arztzeugnis denn – mit einer 100%igen Krankschreibung vom 5. April bis vorerst zum 3. Juli 2024 – auch explizit bestätigt.