Prognostisch erscheine die angestammte Tätigkeit als Hilfsarbeiter Garten-/Tiefbau nicht mehr zumutbar. In einer angepassten Tätigkeit (körperlich leicht bis mittelschwer, ohne häufiges Bücken oder andere Fehlbelastungen für die LWS) bestehe aktuell quantitativ wie qualitativ eine 100%ige Arbeitsfähigkeit. Psychische oder geistige Einschränkungen bestünden nicht (VB 58 S. 1).