Dieser führte darin die folgenden Diagnosen auf: Dorsolaterale Spondylodese LWK 4 – SWK 1 mit Hemilaminektomie LWK 5 sowie Dekompression auf Höhe LWK4/5 und LWK 5/SWK 1 mit Dekompression der Dura und der abgehenden Nervenwurzel L 4, L 5 und S 1 sowie Implantation zweier Cages auf Höhe LWK 4/5 und LWK 5/SWK 1 vom 11. Januar 2024. Sodann hielt er fest, in der angestammten Tätigkeit werde offensichtlich keine Arbeitsunfähigkeit mehr attestiert, weshalb ohne jedwede pathologische Neurologie aktuell sowohl quantitativ wie qualitativ eine 100%ige Arbeitsfähigkeit bestehe. Prognostisch erscheine die angestammte Tätigkeit als Hilfsarbeiter Garten-/Tiefbau nicht mehr zumutbar.