1.2. Am 13. Februar 2024 meldete sich der Beschwerdeführer aufgrund einer am 11. Januar 2024 durchgeführten Rückenoperation erneut bei der Beschwerdegegnerin zum Leistungsbezug (berufliche Massnahmen / Rente) an. Diese tätigte wiederum Abklärungen in medizinischer und beruflicher Hinsicht, zog die Akten des zuständigen Krankentaggeldversicherers bei und nahm Rücksprache mit dem RAD. Gestützt darauf entschied sie mit Verfügung vom 16. Oktober 2024 – nach durchgeführtem Vorbescheidverfahren – erneut auf Abweisung des Leistungsbegehrens.