1. 1.1. Der 1986 geborene Beschwerdeführer meldete sich im Mai 2022 wegen Rückenproblemen bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (berufliche Massnahmen / Rente) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Diese nahm in der Folge Abklärungen in medizinischer und beruflicher Hinsicht vor und nahm Rücksprache mit ihrem internen Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD). Am 7. September 2022 verfügte die Beschwerdegegnerin aufgrund eines verbesserten Gesundheitszustandes des Beschwerdeführers eine Abweisung des Leistungsbegehrens. Diese Verfügung erwuchs unangefochten in Rechtskraft.