2. 2.1. Gegen den Einspracheentscheid vom 21. Oktober 2024 erhob die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 19. November 2024 fristgerecht Beschwerde und beantragte sinngemäss die Aufhebung des Einspracheentscheids beziehungsweise eine Reduktion der verfügten Einstelltage. 2.2. Mit Vernehmlassung vom 6. Januar 2025 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde. 2.3. Am 20. Januar 2025 (Postaufgabe) reichte die Beschwerdeführerin eine weitere Stellungnahme ein. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: