Der Beschwerdeführer bringt in seiner Beschwerde vor, er sei "zweimal zum Termin" gegangen, ein gewisser Herr B._____ sei aber "schon mit seinen Mitarbeitern weg" gewesen. Dies erscheint nicht glaubhaft. Es leuchtet nicht ein, weshalb die C._____ mit dem Beschwerdeführer mindestens zwei Probearbeitstermine vereinbart haben, an den jeweiligen Terminen jedoch kein verantwortlicher Mitarbeiter anwesend gewesen sein soll. In den Akten findet sich sodann unter anderem eine E-Mail vom 18. Juli 2024, in welcher der Arbeitsbeginn um 06:30 Uhr angegeben wurde, und eine E-Mail vom 6. August 2024 von einem Mitarbeiter der C._____ an den Beschwerdeführer, gesendet um 07:53 Uhr