Gemäss dem Abklärungsbericht vom 22. November 2023 teilte der Beschwerdeführer mit, dass er die Zähne selber reinigen und sich rasieren könne. Er dusche jeden zweiten Tag mit dem Duschstuhl. Die Mutter des Beschwerdeführers gab an, dass sie den Beschwerdeführer täglich auffordere, zu duschen. Sodann müsse sie den Beschwerdeführer zwischen den Zehen reinigen, ihn abtrocknen und die Ekzeme behandeln (VB 448 S. 4). Zudem wird beschwerdeweise geltend gemacht, dass die Mutter auch den Rücken des Beschwerdeführers waschen und diesem die Zehennägel schneiden müsse.