Dem Abklärungsbericht vom 22. November 2023 ist zu entnehmen, dass sich der Beschwerdeführer selber an- und auskleiden kann. Die Kleider lege der Beschwerdeführer selber bereit. Die Mutter müsse den Beschwerdeführer jedoch mehrmals verbal anleiten, vorwärtszumachen. Zudem müsse sie ihn auffordern, die Kleider zu wechseln, da dieser nicht sehe, wenn die Wäsche schmutzig sei. Wenn der Beschwerdeführer ohne Jacke oder lange Hose komme, müsse die Mutter ihn auffordern, eine Jacke mitzunehmen oder die Hose zu wechseln (VB 448 S. 3).