Auch seine Mutter hatte im Fragebogen für die Revision der Hilfslosenentschädigung (Revisionsfragebogen) vom 9. Juni 2023 nicht angegeben, dass sie die Nahrung zerkleinern müsse (VB 408 S. 4). Gemäss dem Abklärungsbericht vom 8. März 2019 musste das Essen bei harter Konsistenz (Pizza, Brot, Fleisch und Früchte) noch durch eine Drittperson zerkleinert werden (VB 233 S. 2), was durch die Antworten auf dem Revisionsfragebogen vom 31. Oktober 2018 bestätigt wird (VB 212 S. 4).