4.2. Was die Frage des Vorliegens einer anspruchsrelevanten Veränderung anbelangt, teilte der Beschwerdeführer gemäss dem Abklärungsbericht vom 22. November 2023 mit, dass er mit dem Besteck selber essen und das Essen zerkleinern könne (VB 448 S. 3). Auch seine Mutter hatte im Fragebogen für die Revision der Hilfslosenentschädigung (Revisionsfragebogen) vom 9. Juni 2023 nicht angegeben, dass sie die Nahrung zerkleinern müsse (VB 408 S. 4).