Die Abklärungen wurden beim Beschwerdeführer zu Hause, demnach "an Ort und Stelle" (vgl. E. 2.3.), durchgeführt. Anwesend waren der Beschwerdeführer und seine Mutter (VB 448 S. 1). Die qualifizierte Abklärungsfachfrau hat den Beschwerdeführer nicht zum ersten Mal besucht, sie hatte schon den ebenfalls auf einer Abklärung an Ort und Stelle beruhenden Abklärungsbericht vom 8. März 2019 erstellt (VB 233 S. 6).