kleiden", "Essen", "Körperpflege" und "Fortbewegung" weiterhin einen Mehraufwand an Dritthilfe gegenüber einem nicht behinderten Kind im gleichen Alter aufweise (VB 233 S. 6). 3.2. Die leistungsherabsetzende Verfügung vom 16. Oktober 2024 (VB 482) basiert im Wesentlichen auf dem Abklärungsbericht vom 22. November 2023 (VB 448) und der Stellungnahme der Abklärungsperson vom 21. März 2024 (VB 462).