Dass er phasenweise bei der "Kontrolle und Nachbesserung der Ekzeme" einer medizinischen und pflegerischen Hilfeleistung bedürfe, könne ergänzend berücksichtigt werden. Da "eine Kombination von Sonderfall leicht und lebenspraktische Begleitung (LpB) keine mittlere Hilflosenentschädigung" begründe, erübrigten sich weitere Abklärungen betreffend einen Bedarf an lebenspraktischer Begleitung (vgl. -4-