1.4. Im Rahmen eines weiteren, im Hinblick auf die baldige Volljährigkeit des Beschwerdeführers von Amtes wegen eingeleiteten Revisionsverfahrens, führte die Beschwerdegegnerin am 16. November 2023 erneut eine Abklärung an Ort und Stelle durch (Abklärungsbericht vom 22. November 2023). Nach durchgeführtem Vorbescheidverfahren und Rücksprache mit der zuständigen Mitarbeiterin des Abklärungsdienstes vom 21. März 2024 setzte die Beschwerdegegnerin die Entschädigung für eine Hilflosigkeit mittleren Grades mit Verfügung vom 26. September 2024 bzw. 16. Oktober 2024 (korrigierte Version) per 1. Dezember 2024 auf eine solche für eine Hilfslosigkeit leichten Grades herab.