Gegenstand Beschwerdeverfahren betreffend IVG allgemein; Hilflosenentschädigung (Verfügung vom 16. Oktober 2024) -2- Das Versicherungsgericht entnimmt den Akten: 1. 1.1. Der 2005 geborene Beschwerdeführer wurde am 10. Februar 2006 aufgrund einer Säuglingsepilepsie bei der IV-Stelle Schwyz zum Bezug von Leistungen der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) für Versicherte vor dem 20. Altersjahr angemeldet. In der Folge übernahm die IV-Stelle Schwyz die Kosten für die Behandlung mehrerer Geburtsgebrechen.