Zwar reichte der Beschwerdeführer mit seinem Einwandschreiben zuhanden der Beschwerdegegnerin vom 28. August 2024 (VB 727 S. 1) ein vom gleichen Tag stammendes Schriftstück ein, in welchem Dr. med. E._____ wiederum bestätigte, dass der Beschwerdeführer wegen Störung des Wachstums und skelettaler Deformationen keine -7-