Es gebe zahlreiche Kinder und Jugendliche sowohl mit als auch ohne Behinderungen im Rahmen einer Adoleszentenskoliose, die über längere Zeit ein Korsett tragen müssten, ohne hierfür massgeschneiderte Kleidung zu benötigen. Die Möglichkeit massgeschneiderter Kleidung sei für versicherte Personen mit Zwerg- oder Riesenwuchs oder schweren skelettalen Deformationen gedacht, was beim Beschwerdeführer nicht zutreffe (VB 756 S. 2).