Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: 1. Streitig und zu prüfen ist, ob die Beschwerdegegnerin das Gesuch des Beschwerdeführers um Kostengutsprache für massgefertigte Kleidung mit Verfügung vom 22. Oktober 2024 (Vernehmlassungsbeilage [VB] 762) zu Recht abgewiesen hat.