1.2. Am 28. Februar 2024 beantragte der Beschwerdeführer bei der Beschwerdegegnerin die Übernahme der Kosten für massgeschneiderte Kleidung für die Jahre 2022 und 2023. Nach der Vornahme medizinischer Abklärungen, Rücksprache mit dem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD) und durchgeführtem Vorbescheidverfahren wies die Beschwerdegegnerin das Leistungsbegehren mit Verfügung vom 22. Oktober 2024 ab. 2. 2.1. Gegen die Verfügung vom 22. Oktober 2024 erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 19. November 2024 Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: