Abklärungen an die Beschwerdegegnerin zurückzuweisen. Anschliessend hat diese neu über das Gesuch der Beschwerdeführerin auf Kostenübernahme des von ihr seit Dezember 2023 und voraussichtlich noch bis Juli 2026 besuchten Lehrgangs am B._____ in Q._____ im Sinne einer erstmaligen beruflichen Ausbildung zu verfügen. Es erübrigt sich damit, auf die Vorbringen der Beschwerdeführerin zu den Voraussetzungen für eine entsprechende Kostenübernahme (Beschwerde S. 3 ff.) weiter einzugehen.