1. Streitig und zu prüfen ist, ob die Beschwerdegegnerin mit Verfügung vom 9. Oktober 2024 (Vernehmlassungsbeilage [VB] 67) einen Anspruch der Beschwerdeführerin auf Kostenübernahme des von dieser seit Dezember 2023 und voraussichtlich noch bis Juli 2026 besuchten Lehrgangs am B._____ in Q._____ zu Recht verneint hat.