2.3. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 9. Mai 2025 wurden die Vernehmlassungsbeilagen, welche nach dem letzten Akteneinsichtsgesuch -3- der Beschwerdeführerin bei der Beschwerdegegnerin vom 1. November 2024 datieren, der Beschwerdeführerin zur allfälligen Erstattung einer Replik innert 20 Tagen zugestellt.