Im Rahmen der Abklärungen betreffend einen Anspruch der Beschwerdeführerin auf Kostenübernahme des von dieser noch voraussichtlich bis Juli 2026 besuchten Lehrgangs nahm die Beschwerdegegnerin Rücksprache mit dem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD). Nach durchgeführtem Vorbescheidverfahren verneinte die Beschwerdegegnerin mit Verfügung vom 9. Oktober 2024 einen Anspruch der Beschwerdeführerin auf Kostenübernahme des Lehrgangs am B._____. 2. 2.1. Dagegen erhob die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 11. November 2024 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: "1. Die Verfügung der Beschwerdegegnerin vom 9.10.2024 sei aufzuheben.