Mit Mitteilung vom 11. Oktober 2023 gewährte die Beschwerdegegnerin der Beschwerdeführerin die Kostenübernahme für die Berufsberatung und Abklärung der beruflichen Eingliederungsmöglichkeiten durch ihre Berufsberatung. Im Dezember 2023 trat die Beschwerdeführerin in das B._____ in Q._____ ein. Im Rahmen der Abklärungen betreffend einen Anspruch der Beschwerdeführerin auf Kostenübernahme des von dieser noch voraussichtlich bis Juli 2026 besuchten Lehrgangs nahm die Beschwerdegegnerin Rücksprache mit dem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD).