3.3.2. Gemäss Rz. C197 der Weisung AVIG ALE (AVIG-Praxis ALE), Stand 1. Juli 2024, stellt die Bundesverwaltung den versicherten Personen einmal pro Monat das AvP-Formular aus. Für diejenigen versicherten Personen, die das Formular nicht erhalten haben, stellt das RAV sicher, dass ihnen das Formular vor Monatsende zugestellt wird, damit diese bei der Arbeitslosenkasse ihren Anspruch rechtzeitig geltend machen können. Bei Verlust des AvP-Formulars stellt das RAV auf Anfrage einen Ersatz aus, welcher mit den Personendaten und dem Monat zu versehen ist. Das AvP-Formular kann auch über die Zugangsplattform für elektronische Dienste (eServices; -7-