"Bitte reichen Sie diese Unterlagen zusammen mit diesem Schreiben bis am 12.03.2024 ein und beachten Sie, dass Ihr Anspruch für den Monat Oktobber 2023 – Februar 2024 gemäss Art. 20 Abs. 3 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AVIG) erlischt, wenn er nicht drei Monate nach dem Ende der Kontrollperiode, auf die er sich bezieht, geltend gemacht wird."