1.7. Mit Verfügung vom 16. August 2024 verneinte die Beschwerdegegnerin einen Anspruch der Beschwerdeführerin auf Arbeitslosenentschädigung für die Kontrollperioden Oktober 2023 bis Februar 2024 zufolge Verwirkung, da diese die Formulare "Angaben der versicherten Person" für die genannten Monate nicht eingereicht habe.