1.6. Mit Schreiben vom 7. Mai 2024 setzte die Beschwerdegegnerin der Beschwerdeführerin eine Frist bis zum 21. Mai 2024 an, um die Formulare "Angaben der versicherten Person" für die Monate Februar bis April 2024 sowie ein Arztzeugnis, in welchem die 20%ige Arbeitsfähigkeit ab 1. September 2023 bestätigt werde, einzureichen. -3-