1.2. Mit Schreiben vom 24. November 2023 teilte das RAV Q._____ der Beschwerdegegnerin mit, dass es die Beschwerdeführerin von der Arbeitsvermittlung abgemeldet habe, da ihr (rückwirkend) ab 1. September 2011 eine ganze IV-Rente zugesprochen worden sei. Diese Abmeldung wurde von der Beschwerdeführerin mit Schreiben an die Beschwerdegegnerin vom 27. Dezember 2023 moniert.