derungen vorhanden waren, selbst wenn diese keine Behandlung benötigt hätten. Mit seiner Bewertung bezieht sich Dr. med. D._____ aber gerade nicht auf die vorbestehenden Einschränkungen, welche gemäss Dr. med. univ. C._____ aus dem MRI vom 26. Juli 2018 ersichtlich sind, sondern schliesst aus dem Bestehen des Unfalls vom 24. November 2020 darauf, die Kniebeschwerden des Beschwerdeführers seien auch kausal zu diesem Unfall. Dr. med. D._____ vermag mit seiner Stellungnahme vom 19. Dezember 2023 somit keine Zweifel an der Beurteilung von Dr. med. univ. C._____ zu begründen, wonach der Unfall nicht überwiegend wahrscheinlich kausal für die Kniebeschwerden des Beschwerdeführers sei.