C._____ ohne Vorliegen eines Bone Bruise im Bereich der Femurkondylen und des Tibiaplateaus davon ausging, dass eine allfällig vorgelegene Kontusion und somit mögliche Unfallfolgen bereits nach drei Wochen wieder abgeklungen gewesen seien. Die Einschätzungen sind in der Beurteilung der medizinischen Zusammenhänge und der medizinischen Situation nachvollziehbar und damit grundsätzlich geeignet, den Beweis für den anspruchserheblichen medizinischen Sachverhalt zu erbringen.