Die Versicherungsmedizin übergehe die zahlreichen und mittlerweile langjährig dokumentierten Kniebeschwerden (Beschwerde S. 12). Zudem blende sie den Herzinfarkt des Beschwerdeführers vom 13. März 2021 weiterhin aus, da insbesondere aus den medizinischen Berichten von Dr. med. D._____, Praktischer Arzt, hervorgehe, dass die Kniebeschwerden und deren Behandlung infolge des Herzinfarktes in den Hintergrund getreten seien (Beschwerde S. 10). Die Unfallkausalität der Kniebeschwerden könne somit nicht ausgeschlossen werden.