So werde in der Konsultation vom 7. Dezember 2020 festgehalten, dass sich die Beschwerden im Knie verschlechtert hätten, was für eine degenerative Veränderung spreche, da bei unfallbedingten Beschwerden unmittelbar nach dem Unfall entsprechend dem natürlichen Verlauf die heftigsten Schmerzen auftreten würden und diese im Verlauf abnähmen. Gemäss der vorliegenden Dokumentation sei die Unfallkausalität betreffend das rechte Kniegelenk im vorliegenden Fall mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auszuschliessen (VB 160 S. 8).