Wenn administrativ eine Kontusion des rechten Kniegelenks unfallbedingt angenommen werde, so seien spätestens mit MRI vom 10. Dezember 2020 mögliche Unfallfolgen abgeklungen gewesen. Zudem würden auch die vorliegenden Einträge der Krankengeschichte (KG) mit Fehlen jeglicher echtzeitlicher Befunde beweisen, dass keine relevanten Beschwerden durch das Ereignis im rechten Kniegelenk vorgelegen hätten und die Beschwerden überwiegend wahrscheinlich Folge der degenerativen Veränderung seien.