Dieser Befund, welcher gemäss Literatur "häufig bis in der Mehrzahl" keine Beschwerden auslöse, habe somit überwiegend wahrscheinlich schon vor dem "angeschuldigten" Ereignis bestanden. Weiter liege ein vorbestehender deutlicher retropatellarer Knorpelschaden vor, bei welchem es gegebenenfalls durch das Ereignis zu einer Aktivierung im Sinne einer aktivierten Arthrose gekommen sei. Dass es sich bei diesem Befund um einen vorbestehenden Defekt handle, beweise die Kortikalis ohne Signalanhebung im Bereich der Läsion (VB 160 S. 6).