"1. Es sei der Einspracheentscheid vom 7. Dezember 2023 aufzuheben und die Sache zur erneuten Sachverhaltsabklärung (Einholung eines externen Gutachtens) und zum Neuentscheid an die Beschwerdegegnerin zurückzuweisen. -3- Unter Kosten- und Entschädigungsfolge (zzgl. 3% Kleinspesenpauschale und MwSt.) zu Lasten der Beschwerdegegnerin. Zudem stellte der Beschwerdeführer folgenden Antrag: "2. Es sei dem Beschwerdeführer die unentgeltliche Rechtspflege zu gewähren und der Unterzeichnete als unentgeltlicher Rechtsbeistand zu bestellen."