1. 1.1. Der 1960 geborene Beschwerdeführer war als Elektromonteur angestellt und in dieser Eigenschaft bei der Beschwerdegegnerin gegen die Folgen von Unfällen versichert. Am 24. November 2020 rutschte er von der Sprosse einer Leiter ab, fiel zuerst auf seinen Geschäftspartner und schlug danach mit dem Becken auf dem Boden auf. Die Beschwerdegegnerin anerkannte ihre Leistungspflicht für die Folgen dieses Ereignisses und erbrachte Heilbehandlungs- und Taggeldleistungen. Mit Schreiben vom 3. Juni 2021 schloss sie den Fall betreffend die Schulter- und Rückenbeschwerden des Beschwerdeführers per 10. Juni 2021 ab und stellte die vorübergehenden Leistungen auf diesen Zeitpunkt ein.