2.3. Die Beschwerdegegnerin beantragte mit Vernehmlassung vom 25. November 2024 die Abweisung der Beschwerde. 2.4. Mit Eingabe vom 30. Dezember 2024 hielt die Beschwerdeführerin sinngemäss an ihren Anträgen fest und reichte verschiedene weitere Dokumente ein. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: