5.2. Da es sich bei der Rückforderung einer Leistung gemäss Rechtsprechung um eine Leistungsverfügung handelt (BGE 112 V 97 E. 1b S. 100), ist das vorliegende Verfahren kostenpflichtig (Art. 69 Abs. 1bis IVG). Die Kosten -5- werden nach dem Verfahrensaufwand und unabhängig vom Streitwert im Rahmen von Fr. 200.00 bis Fr. 1'000.00 festgesetzt. Für das vorliegende Verfahren betragen diese Fr. 400.00. Sie sind gemäss dem Verfahrensausgang dem Beschwerdeführer aufzuerlegen.