Nach Gewährung des rechtlichen Gehörs sistierte die Beschwerdegegnerin die halbe Invalidenrente des Beschwerdeführers mit Verfügung vom 28. September 2022 wegen Verdachts auf unrechtmässigen Leistungsbezug per sofort. Nach durchgeführtem Vorbescheidverfahren (Vorbescheid vom 29. September 2022) wurde die Rente mit Verfügung vom 11. Januar 2023 mittels prozessualer Revision der Verfügung vom 23. Juli 2021 rückwirkend per 1. April 2019 aufgehoben. Diese Verfügung erwuchs unangefochten in Rechtskraft.