1. 1.1. Dem 1967 geborenen Beschwerdeführer wurden durch die Beschwerdegegnerin auf Anmeldung vom 23. Oktober 2018 hin aufgrund psychischer Beschwerden vom 16. Juli 2019 bis zum 6. September 2020 berufliche Massnahmen verbunden mit Taggeldern der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) sowie anschliessend mit Verfügung vom 23. Juli 2021 rückwirkend ab dem 1. April 2019 eine halbe Invalidenrente zugesprochen. Nach Gewährung des rechtlichen Gehörs sistierte die Beschwerdegegnerin die halbe Invalidenrente des Beschwerdeführers mit Verfügung vom 28. September 2022 wegen Verdachts auf unrechtmässigen Leistungsbezug per sofort.