5.5. Das Valideneinkommen des Beschwerdeführers per April 2022 beträgt Fr. 71'630.00 (siehe E. 5.3.3 hiervor). Gestützt auf den massgebenden LSE-Tabellenlohn ergibt sich unter Berücksichtigung der statistischen betriebsüblichen wöchentlichen Arbeitszeit ein Invalideneinkommen in Höhe Fr. 52'262.90 (Fr. 5'305.00 [BfS, LSE 2022, Monatlicher Bruttolohn {Zentralwert} nach Wirtschaftszweigen, Kompetenzniveau und Geschlecht, Privater Sektor, TA1_tirage_skill_level, Total, Kompetenzniveau 1, Männer] x 41.7/40.0 [BfS, Betriebsübliche Arbeitszeit nach Wirtschaftsabteilungen, in Stunden pro Woche, 1990–2022, Total, 2022 = 41.7 h] x 12 = Fr. 66'365.55 x 0.875 [