VB 2 S. 3) zeigt sich, dass sich kein Abzug beim Tabellenlohn rechtfertigt, denn Männer ohne Kaderfunktion mit Niederlassungsbewilligung C verdienen zwar weniger als Schweizer (vgl. LSE- Tabelle T12_b des Jahres 2022, Monatlicher Bruttolohn [Zentralwert und Quartilbereich], Schweizer/innen und Ausländer/innen, nach beruflicher Stellung und Geschlecht), aber mehr als den für die Invaliditätsbemessung herangezogenen Zentralwert von Fr. 5'305.00 nach Tabelle TA1 der LSE 2022 (vgl. Urteil des Bundesgerichts 8C_235/2023 vom 14. November 2023 E. 5.3.3). Weitere Merkmale, die abzugsrelevant wären, liegen nicht vor. - 12 -