2023) resultiere per März 2023 ein rentenausschliessender Invaliditätsgrad von 19 % (VB 144). 5.3. 5.3.1. Der Beschwerdeführer bringt zunächst vor, die Berechnung des Invaliditätsgrades basiere auf einem falschen Valideneinkommen. Gemäss den in den Suva-Akten enthaltenen Angaben der Arbeitgeberin hätte er im Jahr 2023 ein Einkommen von Fr. 5'650.00 x 13 verdient, weswegen das Valideneinkommen in diesem Jahr mindestens Fr. 73'450.00 betragen hätte (vgl. Beschwerde S. 10). - 10 -