5.2. Hinsichtlich der erwerblichen Auswirkungen des Gesundheitsschadens errechnete die Beschwerdegegnerin per 1. März 2023 gestützt auf die Lohnangaben der ehemaligen Arbeitgeberin des Beschwerdeführers ein Valideneinkommen als "Mitarbeiter Zuschnitt Neubau" in einem Pensum von 100 % in Höhe von Fr. 73'112.00 (unter Berücksichtigung der Nominallohnentwicklung von 2022 bis 2023). Im Vergleich mit dem Invalideneinkommen von Fr. 59'046.00 (basierend auf den LSE 2022 des Bundesamtes für Statistik, Tabelle TA1 im Kompetenzniveau 1, der betriebsüblichen wöchentlichen Arbeitszeit und der Nominallohnentwicklung von 2022 bis