Die geschilderten Beschwerden hinsichtlich Sensibilitätsstörung mit Dysästhesien (Kältegefühl, elektrisch einschiessend) seien allein durch die neuropathische Schmerzsymptomatik bei bekannter Nervenläsion erklärbar. Abschliessend führten die Kreisärzte aus, die EFL vom 30. Januar 2024 sei versicherungsärztlich nachvollziehbar und überzeugend, sodass diese versicherungsärztlich bestätigt werde (VB 128.15 S. 2 f.).