Weiter wurde der EFL-Bericht am 14. Februar 2024 auch von den Suva- Kreisärzten gewürdigt (VB 128.15). Dabei führten Dr. med. F._____, Facharzt für Neurologie, und med. pract. G._____, Facharzt für Chirurgie, aus, die klinischen Befunde gemäss EFL-Bericht zeigten sich praktisch unverändert seit der letzten versicherungsmedizinischen Untersuchung vom 6. April 2022 (siehe VB 26.6). Gewisse Diskrepanzen, wie zum Beispiel die eingeschränkte Palmarflexion des rechten Handgelenkes seien als Selbstlimitierung zu werten. Der EFL-Bericht sei aus versicherungsärztlicher Sicht nachvollziehbar und überzeugend.