Sowohl der Bericht der C._____ GmbH vom 14. März 2023 (VB 89) als auch der Controllingbericht PvB der E._____ AG vom 22. Januar 2024 (VB 139 S. 13 f.) enthalten keine objektiven Feststellungen zur Leistungsfähigkeit, es werden im Wesentlichen bloss die subjektiven Angaben des Beschwerdeführers wiedergegeben. Ein Bericht über einen Arbeitsversuch lässt per se ohnehin keine zuverlässigen Rückschlüsse bezüglich des Gesundheitszustandes der versicherten Person bzw. deren Arbeitsfähigkeit zu, weil es sich dabei nicht um eine medizinische Einschätzung handelt.